Sie ist vielfach in den Medien, dieser Tage oft ein Schlagwort in politischen Debatten, und nicht jeder weiß, wer sie eigentlich wofür bekommt: die „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“. Wo und für wen die Beihilfe in der Steiermark 2016 ausgeschüttet worden ist – ein Round-up.
Mehr als jeder zweite Bezieher der Mindestsicherung in der Steiermark lebt in der Landeshauptstadt Graz. 10.109 BezieherInnen waren es im Dezember 2016, das entspricht 53,99 Prozent. Weitere 8.614 Steirerinnen und Steirer aus den Bezirken beziehen ebenfalls die sogenannte „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“, kurz BMS.
Kinderlose Paare 60+ als größte Beziehergruppe in der Stadt
Vier Prozent der Bevölkerung in der Stadt Graz beziehen die „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“. Die meisten BMS-Bezieher gehören zur Gruppe „Paare ohne Kinder über 60/65“ (2.183 BezieherInnen), die zweitgrößte Gruppe sind Paare mit vier oder mehr Kindern. Diese beiden Beziehergruppen machen mehr als ein Drittel aller BMS-Bezieher in Graz aus.
Jeder vierte Bezieher in Bezirken ist Senior
In den Bezirken (Stadt Graz nicht mitgezählt) bezieht knapp ein Prozent der Bevölkerung – das sind rund 8.000 Menschen – Mindestsicherung. Auch hier sind es zumeist Senioren („Paare ohne Kinder über 60/65“), die die BMS beziehen; jeder vierte Bezieher fällt in diese Gruppe. In zweiter Linie wird die staatliche Unterstützung an Alleinerziehende mit einem Kind ausbezahlt, und zwar an rund 1.000 Steirerinnen und Steirer, die allein ein Kind großziehen.
Weniger als 100 BMS-Bezieher in Murau
Die meisten Mindestsicherungsbezieher außerhalb von Graz kommen aus den Bezirken Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Leibnitz und Murtal. In diesen Bezirken machen die BMS-BezieherInnen auch den größten Anteil an der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Bezirks. Die wenigsten BezieherInnen – sowohl in absoluten Zahlen als auch nach Anteil an der Bezirksbevölkerung – gibt es in den Bezirken Deutschlandsberg, Weiz und Murau, wo die Anzahl der BezieherInnen überhaupt unter 100 liegt (entspricht 0,3 Prozent der Bevölkerung im Bezirk Murau).
Leistung der öffentlichen Hand
„Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine Leistung der öffentlichen Hand zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Wohnbedarfes sowie zur Hilfe bei Krankheit bzw. Schwangerschaft und Entbindung“, heißt es auf der Website der Landesstatistik Steiermark. Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnbedarf, das heißt, BezieherInnen der Mindestsicherung bekommen einen monatlichen Geldbetrag, der Essen, Miete und Betriebskosten, Hausrat, Kleidung und Körperpflege sowie andere persönliche Bedürfnisse abdecken sollen. Wenn die Wohnkosten höher sind als der dafür vorgesehenen Anteil der Mindestsicherung und die Landeswohnförderung, gibt es ergänzende Hilfeleistungen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. BMS-BezieherInnen sind außerdem über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Anspruch nehmen können grundsätzlich Österreichische Staatsbürger sowie in gewissen Fällen andere Menschen, die zum dauernden Aufenthalt berechtigt sind (das sind laut HELP.gv.at EU-/EWR-BürgerInnen, die zum Arbeiten hierher gezogen und seit mindestens fünf Jahren in Österreich sind; andere Drittstaatenangehörige, die rechtmäßig seit fünf Jahren hier leben; und anerkannte Flüchtlinge). Nicht zu verwechseln ist die Mindestsicherung mit der Grundversorgung für Asylwerber.

Daten
Landesstatistik Steiermark: Mindestsicherungsbezieher im Dezember 2016 (PDF)
OpenStreetMap Contributors: Geodaten (via Tableau)
Fakten
Landesstatistik Steiermark: Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS (HTML)
Land Steiermark: Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung im Detail (HTML)
HELP.gv.at: Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Ausländische Staatsbürger (HTML)